Mutter-Kind-Pass Untersuchung

Nach Feststellen einer Schwangerschaft erhält die schwangere Frau den Mutter-Kind-Pass. Ziel der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen ist, einen problemlosen Verlauf der Schwangerschaft und eine gesunde Entwicklung des Kindes sicherzustellen.

Vor der Geburt sind fünf gynäkologische Untersuchungen vorgesehen. Bei drei dieser Untersuchungen wird jeweils eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt.

Gleich nach der Geburt beginnen die ersten Untersuchungen des Kindes. Insgesamt sind zehn Untersuchungen vorgesehen. Dabei werden unter anderem der allgemeine Gesundheitszustand, die Augen, die Ohren sowie die altersgerechte Entwicklung kontrolliert und in den Mutter-Kind-Pass eingetragen. Durch diese regelmäßigen Untersuchungen können Verzögerungen in der Entwicklung und Erkrankungen frühzeitig entdeckt und behandelt werden.

Für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes müssen bis zum 14. Lebensmonat des Kindes alle Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchgeführt werden.

Da bei der  1. MKP-Untersuchung (4. bis 7. Lebensmonat) ein Hüftultraschall nötig ist, sollte diese Untersuchung bei einem Kinderarzt gemacht werden. Ab der 2. MKP-Untersuchung (3. bis 5. Lebensmonat ) kann ich MKP-Untersuchungen durchführen.